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   BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92   

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BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 (https://dejure.org/1993,6502)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 (https://dejure.org/1993,6502)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1993 - 4 AZR 608/92 (https://dejure.org/1993,6502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Lebensmittelkontrolleurs - Richtige Eingruppierung eines Angestellten im Öffentlichen Dienst - Begriff des Arbeitsvorganges im Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Ein Arbeitsvorgang ist eine Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit, die unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar und rechtlich selbständig zu bewerten ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP Nr. 154 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Es handelt sich hierbei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung durch das Berufungsgericht das Revisionsgericht nur überprüfen kann, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist, oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (Senatsurteile vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; vom 5. September 1973, BAGE 25, 268, 272 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 51, 283, 293 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Es handelt sich hierbei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung durch das Berufungsgericht das Revisionsgericht nur überprüfen kann, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist, oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (Senatsurteile vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; vom 5. September 1973, BAGE 25, 268, 272 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 51, 283, 293 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Entgegen der Auffassung des Klägers steht diese Begründung nicht im Widerspruch zu Ausführungen des Senats in seinen Urteilen vom 8. November 1967 (- 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT) und 5. September 1973 (BAGE 25, 268, 274 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Es handelt sich hierbei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung durch das Berufungsgericht das Revisionsgericht nur überprüfen kann, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist, oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (Senatsurteile vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; vom 5. September 1973, BAGE 25, 268, 272 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 51, 283, 293 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Entgegen der Auffassung des Klägers steht diese Begründung nicht im Widerspruch zu Ausführungen des Senats in seinen Urteilen vom 8. November 1967 (- 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT) und 5. September 1973 (BAGE 25, 268, 274 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Ein Arbeitsvorgang ist eine Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit, die unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar und rechtlich selbständig zu bewerten ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP Nr. 154 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Ein Arbeitsvorgang ist eine Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit, die unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar und rechtlich selbständig zu bewerten ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP Nr. 154 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 14. August 1985 (- 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975) im einzelnen begründet.
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Bei dieser Einteilung hat das Landesarbeitsgericht entgegen der Auffassung der Beklagten den Grundsatz der höchstrichterlichen Rechtsprechung beachtet, daß auch äußerlich ähnliche oder gleiche Tätigkeiten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden können, wenn sie tariflich verschieden zu bewerten sind und auch tatsächlich in sinnvoller Weise getrennt werden können (vgl. BAGE 30, 229, 234 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Neumann, ZTR 1987, 41, 44).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 251/90

    Eingruppierung eines Weinkontrolleurs

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Ein Arbeitsvorgang ist eine Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit, die unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar und rechtlich selbständig zu bewerten ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP Nr. 154 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Bei dieser Einteilung hat das Landesarbeitsgericht entgegen der Auffassung der Beklagten den Grundsatz der höchstrichterlichen Rechtsprechung beachtet, daß auch äußerlich ähnliche oder gleiche Tätigkeiten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden können, wenn sie tariflich verschieden zu bewerten sind und auch tatsächlich in sinnvoller Weise getrennt werden können (vgl. BAGE 30, 229, 234 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Neumann, ZTR 1987, 41, 44).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
    Bei dieser Einteilung hat das Landesarbeitsgericht entgegen der Auffassung der Beklagten den Grundsatz der höchstrichterlichen Rechtsprechung beachtet, daß auch äußerlich ähnliche oder gleiche Tätigkeiten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden können, wenn sie tariflich verschieden zu bewerten sind und auch tatsächlich in sinnvoller Weise getrennt werden können (vgl. BAGE 30, 229, 234 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Neumann, ZTR 1987, 41, 44).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.1992 - 3 Sa 159/90
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 123/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    (b)Bei der Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs handelt es sich zum einen nur um einen begrenzten Aufgabenkreis nicht nur im Verhältnis zum Gesamtaufgabengebiet der beklagten Stadt, sondern auch im Verhältnis zu den Spezialmaterien, die über die Lebensmittelkontrolle hinaus vom Ordnungsamt der Beklagten auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts wahrgenommen werden (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis des Klägers einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen reicht nach alledem nicht aus, das Merkmal der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die Kammer teilt jedoch die in der bisherigen Rechtsprechung vorgebrachte Einschätzung, dass sich die Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs nicht ohne weiteres dadurch aus der Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist (vgl. BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Insoweit unterscheidet sich der Kläger nicht von einem Baukontrolleur oder auch von einem Schwimmmeister, die beide ebenso in durchaus sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden und aufgrund ihrer Kenntnisse entsprechende Feststellungen zu treffen und auch Maßnahmen einzuleiten haben (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 4 Sa 355/07

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. Vc, BAT Verg.Gr. IVb, Arbeitssicherheit, Fachkraft

    Äußerlich ähnliche oder gleiche Tätigkeiten können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden, wenn sie tariflich verschieden zu bewerten sind und auch tatsächlich in sinnvoller Weise getrennt werden können (BAG Urteil v. 25. August 1993, - 4 AZR 608/92- ).

    Das Merkmal den gründlichen umfassenden Fachkenntnisse verlangt daher eine Steigerung gegenüber den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse der Tiefe und der Breite nach (BAG, Urteil v. 25.August 1993, - 4 AZR 608/92 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2004 - 4 Sa 367/03

    Eingruppierung, Lebensmittelkontrolleur, Tätigkeitsmerkmale, Fachkenntnisse,

    Äußerlich ähnliche oder gleiche Tätigkeiten können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden, wenn sie tariflich verschieden zu bewerten sind und auch tatsächlich in sinnvoller Weise getrennt werden können (BAG, Urt. v. 25. August 1993, 4 AZR 608/92).

    Das Merkmal der gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse verlangt daher eine Steigerung gegenüber den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse der Tiefe und der Breite nach (BAG, Urt. v. 25. August 1993, 4 AZR 608/92).

    Jedoch reicht die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis von einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen nicht aus, das Merkmal der gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (BAG, Urt. v. 25. August 1993, 4 AZR 608/92).

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Zahl und der Zuschnitt der Arbeitsvorgänge sind unerheblich, wenn - wie vorliegend - für die gesamte Tätigkeit und damit für alle denkbaren Arbeitsvorgänge die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der begehrten Vergütungsgruppe zu verneinen ist (Senatsurteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 608/92 - n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 124/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    (b)Bei der Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs handelt es sich zum einen nur um einen begrenzten Aufgabenkreis nicht nur im Verhältnis zum Gesamtaufgabengebiet der beklagten Stadt, sondern auch im Verhältnis zu den Spezialmaterien, die über die Lebensmittelkontrolle hinaus vom Ordnungsamt der Beklagten auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts wahrgenommen werden (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis des Klägers einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen reicht nach alledem nicht aus, das Merkmal der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 447/93

    Anspruch auf höhere Eingruppierung aufgrund besonderer Qulaifikation -

    Wird ein bestimmtes Merkmal innerhalb der gesamten Tätigkeit nicht ausgefüllt, kann es auch innerhalb eines für die tarifliche Bewertung möglicherweise allein maßgeblichen Arbeitsvorgangs nicht erfüllt sein (BAG Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 608/92 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Sachsen, 27.03.2023 - 2 Sa 194/21

    Eingruppierung - Stufenzuordnung - Benachteiligungsverbot - Elternzeit

    Mit Urteil vom 25.08.1993 (Az. 4 AZR 608/92, juris; "Lebensmittelkontrolleur") hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass damit lediglich die Möglichkeit eröffnet wurde, die nach dem Willen der Tarifvertragsparteien geforderte Tiefe und Qualität der Fachkenntnisse auch mit Hilfe von deren Breite festzustellen.
  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
    Zahl und der Zuschnitt der Arbeitsvorgänge sind nämlich unerheblich, wenn - wie vorliegend - für die gesamte Tätigkeit und damit für alle denkbaren Arbeitsvorgänge die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der begehrten Vergütungsgruppe zu verneinen ist (Senatsurteile vom 25. August 1993 - 4 AZR 608/92 - n.v. und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - a.a.O.).
  • LAG Hamm, 08.03.1995 - 18 Sa 794/94

    Eingruppierung: Prüfingenieur für Baustatik in einem städtischen Bauaufsichtsamt

    Denn Zahl und Zuschnitte der Arbeitsvorgänge sind unerheblich, wenn feststeht, dass das erforderliche Heraushebungsmerkmal der "besonderen Schwierigkeit" bei der gesamten Tätigkeit des Klägers nicht in dem nennenswerten, für die tarifliche Bewertung der Tätigkeit erforderlichen Umfang von 50 % erfüllt ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 - BAG, Urteil vom 04.05.1994 - 4 AZR 447/93 -).
  • LAG Hamm, 17.06.2004 - 11 Sa 1763/03
    Dem steht entgegen, dass auch äußerlich ähnliche oder gleiche Tätigkeiten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden können, wenn sie tariflich verschieden zu werten sind und auch tatsächlich in sinnvoller Weise getrennt werden können (BAG 25.08.1993 4 AZR 608/92; BAG 12.11.1986 AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 26.07.1995 AP Nr. 222 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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